Zeichnung: Gertrud Escher, 26.10.1931

Die Altstadtgärten an der Rückseite der südlichen Häuserfront der Trittligasse im Stadtzürcher Kreis 1 sind im Inventar der schützenswerten Gärten und Anlagen von kommunaler Bedeutung aufgeführt. Auch die Gebäude des begutachteten Gartens sind ebenfalls im Inventar kunst- und kulturgeschichtlicher Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung verzeichnet. Sie sind als städtebaulich und denkmalpflegerisch wertvoll eingestuft.
Die Schutzwürdigkeit des Gartens, welcher eine mehr als 600 Jahre zurückreichenden Geschichte aufweist, wurde abgeklärt.

Gutachten
2012

Ort
Zürich-Altstadt